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Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Geschichte des Altertums - S. 222

1889 - Wiesbaden : Kunze
222 Dritter Abschnitt. Zweiter Zeitraum. Patrizier bewaffnet und jagten das Volk auseinander. Doch die Tribunen beharrten bei ihrer Forderung, und nach langen Kämpfen gaben die Patrizier endlich der gerechten Forderung nach, daß eine Gesetzsammlung zu veranstalten sei, die für alle Bürger Roms gleiche Gültigkeit habe. Es wurden deshalb drei angesehene Senatoren nach Athen und anderen griechischen Städten gesandt, damit sie deren Einrichtungen studierten. Als sie nach 2 Jahren zurück kamen, wählte der Senat zehn Männer, die Decemvirn, übertrug ihnen für ein Jahr die höchste Gewalt und beauftragte sie, aus den griechischen Verfassungen und dem alt-italischen Rechte ein römisches Gesetzbuch $u bearbeiten. Die Decemvirn traten ihr Amt am 1. Mai 451 an und befaßten sich mit der ihnen gestellten Aufgabe, wobei sie jeder Bürger durch Vorschläge unterstützen durfte. Senat und Volksversammlung bestätigten die ihnen vorgelegten Gesetze, welche danach auf zehn eherne Tafeln eingegraben und auf dem Forum aufgestellt wurden. Zur Vervollständigung der Gesetze wurden 450 abermals Decemvirn auf ein Jahr an die Spitze des Staates gewählt. Die neuen Decemvirn fügten den zehn Tafeln noch zwei hinzu und vervollständigten damit die sogenannten Zwölftafelgesetze, die zur Quelle des römischen Rechtes wurden. Die Decemvirn mißbrauchten jetzt aber ihre Amtsgewalt; sie unterließen die Einberufung des Senates und der Volksversammlung und stellten unbillige Gesetze auf. So wurden die Ehen zwischen Patriziern und Plebejern, die bisher schon nach altem Herkommen unstatthaft waren, jetzt förmlich verboten. Als ihr Amtsjahr vorüber war, traten sie nicht zurück. Ties veranlaßte neue Streitigkeiten, bis eine empörende That des angesehensten und herrfchsüchtigsten Decemvirs, des Appius Claudius, endlich 449 alle stürzte. Appius Claudius war während eines Krieges mit den Sabinern und Volskern in Rom geblieben, als die meisten seiner Amts-genossen sich bei dem Heere befanden. In dieser Zeit trachtete er nach dem Besitze der Jungfrau Virginia, deren Vater Virginius mit ihrem Bräutigam Jcllius im Lager war. Als Appius durch Geld und Versprechungen Virginia nicht gewinnen konnte, bewog er einen seiner Klienten, sie für eine Tochter feiner Sklavin auszugeben und als sein Eigentum zurückzufordern. Die Sache kam vor Gericht; aber trotz der Vorsichtsmaßregeln des Appius erschienen auch Virginius und Jcilius vor demselben. Hier hatte der Kläger die Frechheit zu behaupten, die Kinder des Virginius und seiner Sklavin seien in früher Jugend verwechselt worden; er beteuerte feierlich,

2. Geschichte des Altertums - S. 228

1889 - Wiesbaden : Kunze
228 Dritter Abschnitt. Zweiter Zeitraum. und L. Sextius für die Plebejer: 1) Ermäßigung der Schulden durch Abzug der entrichteten Zinsen, 2) Anteil an dem Staatslande, von welchem kein Bürger über 500 Morgen besitzen dürfe, 3) Ersetzung der Kriegstribunen durch zwei Konsuln, wovon jedesmal einer aus den Plebejern zu wählen sei. Zehn Jahre lang traten die Patrizier diesen Forderungen entgegen; da gaben sie endlich nach. 366 traten die sogenannten licinischen Gesetze in Kraft, und Lucius Sextius wurde der erste plebejische Konsul. Von dem Konsulate war jedoch die Rechtspflege getrennt und dafür ein neues Amt, die Prätur geschaffen worden, das nur den Patriziern zugänglich sein sollte. Aber nach und nach fielen auch die letzten Vorbehalte der Patrizier. 356 erhielten die Plebejer Zutritt zur Diktatur, 351 zur Censur, 337 zur Prätur und endlich 300 auch zum Pontifikate, der Oberpriesterwürde. Dckmit waren die letzten Schranken für die Plebejer hinweggeräumt und die volle Gleichstellung der Stände durchgeführt. Zur Feier der Versöhnung wurde der Göttin Concordia (Eintracht) ein Tempel errichtet. Die Schließung der Kluft zwischen den beiden Ständen, welche die Patrizier durch Aufgabe ihrer überkommenen Vorrechte endlich herbeiführten, wird durch folgende Sage veranschaulicht: Auf dem römischen Markt war infolge eines Erdbebens ein großer Spalt entstanden. Die sibyllinischen Bücher, welche Prophezeihungen für alle Unglücksfälle des Staates enthielten,, sagten aus, der Spalt werde sich schließen, wenn Rom das Beste und Stärkste, was es besitze, hineinwerfe. Da bestieg ein Jüngling, Marcus Curtius, sein Roß, weihte sein Leben den unterirdischen Göttern und stürzte sich hinab in den Abgrund, welcher sich alsbald über ihm schloß. Die Staatsämter. Außer der Priesterschaft zählte die Republik folgende, meist jährlich gewählte, höhere Staatsbeamten: 1) Die beiden Konsuln oder an deren Stelle in gefahrvollen Zeiten der für 6 Monate gewählte Diktator als Staatsleiter; 2) die beiden (später 16) Prätoren als Leiter des Gerichtswesens; 3) die beiden Censoren, welche alle 5 Jahre (Lustrum) gewählt wurden. Diese besorgten den Census d. H. die Schätzung des Vermögens und der darauf gegründeten Einteilung der Bürger in Centurien und bildeten die Sittenpolizei, als welche sie solche Vergehen gegen das öffentliche Wohl und die Sitte zu rügen und zu strafen hatten, welche gerichtlich nicht verfolgt werden konnten. 4) Die Ädilen, welche über das Gesundheitswesen, die öffentlichen Gebäude und den Marktverkehr zu wachen und für die öffentlichen Spiele zu sorgen hatten; 5) die beiden (später 4—10) Quästoren, welche die Staats- und Kriegskasse zu verwalten hatten.

3. Geschichte des Altertums - S. 255

1889 - Wiesbaden : Kunze
§. 44. Cornelia und die beiden Gracchen. 255 Bildung folgten, ergaben sich bei weitem die meisten Vornehmen dem zugleich mit in Rom einziehenden griechischen Sittenverderbnisse. Durch die Siege der römischen Heere strömten unermeßliche Reichtümer nach Rom; prächtige Bauten stiegen allenthalben empor und glänzten in griechischem Schmucke; Üppigkeit, Genußsucht und Verschwendung nahmen überhand, und vergeblich steuerte der alte, einfache Cato denselben. Ein neuer schroffer Gegensatz entstand in der römischen Bürgerschaft, indem sich die reichgewordenen Patrizier und Plebejer nebst ihren Nachkommen als Stand der Vornehmen (nobiles) oder Optimalen von dem übrigen Volk absonderten, das Gemeindeland in Händen hielten und die Staatsämter unter sich zu verteilen wußten. Geschah es einmal, daß ein talentvoller Mann niederer Herkunft gegen ihren Willen zu einem höheren Amt gewählt wurde, so wurde er als Neuling (homo novus) in ihren Stand ausgenommen. Die höheren Beamten bereicherten sich bei der Verwaltung der Provinzen; der Geldadel (die Ritter) pachtete die Zölle in denselben und vermehrte seinen Besitz durch Erpressungen, durch Geldanleihen oder Handelsgeschäfte. Mit den erworbenen Mitteln kauften sie die Ländereien der kleinen Bauern zu großen Gütern zusammen und ließen dieselben durch Sklaven bebauen, deren Unterhalt nur wenig kostete. Die Folge war, daß der wohlhabende Mittelstand, aus dem Roms Macht hervorgegangen war, verschwand und es bald nur noch Reiche und Arme gab. Die letzteren entfremdeten der Arbeit und suchten den in den Kriegen ausgebildeten Hang zum Nichtsthun dadurch zu befriedigen, daß sie sich von den Reichen Gaben spenden ließen und einen schändlichen Gebrauch von ihrem Stimmrechte in den Volksversammlungen machten. Wer ihnen das meiste Geld gab, Brot und Korn verteilte oder durch glänzende öffentliche Spiele die Gunst des Volkes erstrebte, ging, auch wenn er sonst tüchtigeren Männern nachstand, in der Regel siegreich aus den Wahlversammlungen hervor. Mit Recht konnte daher der numidische König Jugurtha von dem Rom der damaligen Zeit sagen: „Rom, wie bist du so feil geworden; wenn sich ein Käufer fände, du wärest zu erkaufen." §. 44. Cornelia mul die ßeitlen Smcrfien. Cornelia. Jener Quästor, mit welchem die Numantiner unterhandelt hatten, Tiberius Sempronius Gracchus, war ein Sohn der Cornelia, einer Tochter des ältern Scipio. Diese, eine der edelsten Frauen Roms, Hatte ihren Gemahl frühzeitig verloren und widmete

4. Geschichte des Altertums - S. 257

1889 - Wiesbaden : Kunze
§. 44. Cornelia und die beiden Gracchen. 257 einzige Scholle Landes." Danach schlug er vor, endlich einmal das Gesetz des Licinius durchzuführen und den besitzlosen Bürgern wenigstens 10 Morgen Land gegen eine mäßige Erbpacht abzutreten. Allein die Vornehmen waren nicht gesonnen, irgend etwas von ihrem übermäßigen Besitze an das Volk abzugeben und gewannen einen andern Volkstribunen, den Octavius, der sich dem Vorschlag des Gracchus widersetzte. Sobald dies geschehen war, ließ Gracchus das Volk abstimmen, ob Octavius Tribun bleiben solle oder nicht, obwohl ein Volkstribun unabsetzbar war, und machte sich dadurch einer Gesetzesverletzung schuldig. Octavius wurde abgesetzt und der Vorschlag des Gracchus angenommen. Nun erhielt Tiberius mit seinem Bruder Cajus und seinem Schwiegervater Appius Claudius den Auftrag, das Gesetz in allen Teilen durchzuführen. Allein es war kaum zu ergründen, welches Land Privateigentum, welches Staatseigentum sei. Während dieser Untersuchung rückte das Ende der Amtszeit des Gracchus heran. Unterdessen bot der Senat alles auf, die Wiederwahl des Tiberius Gracchus zu verhindern. Unglücklicherweise fiel der Wahltag in die Zeit der Ernte, wo das Volk sich nur in geringer Zahl einfand. Zudem verbreitete man, um dasselbe dem Gracchus abwendig zu machen, die Nachricht, Gracchus habe von dem Volke die Königskrone verlangt. Als der Konsul sich weigerte, Gewalt anzuwenden, stürmten die Senatoren unter Leitung des Oberpriesters Scipio Nasika auf das Kapitol und erschlugen 133 den Gracchus mit 300 Anhängern; sein Leichnam wurde in die Tiber geworfen. (5stju3 Oracchus. Das Gesetz über eine gerechtere Ackerverteilung wurde zwar nicht aufgehoben, aber seine Ausführung durch die Optimalen abermals verschoben. Cajus Gracchus , wurde als Quästor nach Sardinien geschickt. Als er 10 Jahre nach dem Tode seines Bruders von dort zurückkehrte, entschloß er sich, das Werk desselben zum Wohle der Armen wieder aufzunehmen. Trotz der Bitten seiner Mutter bewarb er sich um das Amt eines Tribunen und erhielt es 123. Leidenschaftlicher und ungestümer als Tiberius, suchte er nun ebenfalls dem Volke zu feinem Rechte zu verhelfen. Er ließ das Ackergesetz seines Bruders bestätigen, zur Unterbringung und Beschäftigung des verarmten Volkes die Gründung von Kolonien, sowie die Anlegung von Landstraßen beschließen und brachte das Korngesetz zur Annahme, das den Preis des Getreides für die Armen durch Zuschüsse aus der Staatskasse auf ein Sechstel des Marktpeises herabsetzte. Da es ferner zu den ge- Casstans Weltgeschichte I. 6. Aufl. v. Ph. Beck. 17

5. Geschichte des Altertums - S. 258

1889 - Wiesbaden : Kunze
258 Dritter Abschnitt. Zweiter Zeitraum. wohnlichsten Erscheinungen gehörte, daß öffentliche Gelder unterschlagen und von Senatoren arge Erpressungen in den Provinzen ausgeübt wurden, ohne daß die Thäter bestraft wurden, so setzte es Cajus Gracchus durch, daß man die Richter nicht mehr aus den Senatoren, sondern aus den Rittern wählte, welche den Mittelstand zwischen dem Adel und dem Bürgerstand bildeten, die Geld- und Wechselgeschäfte besorgten und die Staatszölle pachteten. Als er nun aber zur Verstärkung seines Anhanges den Antrag einbrachte, daß den Bundesgenossen Bürgerrecht gewährt werden solle, gerieten die Vornehmen in Angst und beschlossen, ihn zu verderben. Die Senatoren gewannen zu diesem Zwecke einen Tribunen, welcher den Gracchus in der Beantragung volkstümlicher Gesetze noch überbieten sollte, bis dieser bei dem Volke in Ungnade gefallen sei. Es gelang ihnen dies um so eher, als Gracchus im Aufträge des Volkes nach Karthago ging, um, wie er vorgeschlagen hatte, auf den Trümmern der zerstörten Stadt eine Kolonie zu gründen. Als er wieder zurückkehrte, war die Gunst des leichtgläubigen, schwankenden und käuflichen Volkes geschwunden, und er erhielt zu dem neuen Tribunale nicht die nötige Stimmenzahl. Große Freude herrschte darüber in dem Senate. Dieser beantragte nun, die Kolonie Karthago, deren Boden verflucht sei, wieder aufzuheben und den Cajus Gracchus, den jetzt kein Amt mehr schützte, zur Verantwortung zu ziehen, weil er schlimme Vorbedeutungen, die sich bei der Anlage derselben gezeigt haben sollten, verschwiegen hätte. Als Gracchus mit fernen Anhängern in der Volksversammlung erschien, um sich zu verteidigen, erhob sich ein Streit zwischen der Aristokratenpartei und der Volkspartei; der Konsul Opimius ließ die Waffen ergreifen, und Gracchus wurde mit feinem Anhang in die Flucht geschlagen. 3000 seiner Gefährten wurden auf der Flucht getötet und in die Tiber geworfen; er selbst suchte in dem Hain der Furien jenseits des Flusses Schutz. Aber feine Gegner umstellten den Hain, und als er keinen Ausweg zur Rettung mehr sah, ließ er sich durch einen Sklaven das Schwert in die Brust stoßen. So hauchte der jüngere Gracchus 121 v. Chr. für die Sache des armen Volkes ebenfalls fein Leben aus. Das Vermögen der Gefallenen wurde eingezogen und ihren Frauen sogar untersagt, Trauerkleider anzulegen. Der Konsul war stolz auf seinen Sieg und erbaute aus dem Marktplatze der Göttin der Eintracht einen Tempel. An diesem stand aber eines Morgens von unbekannter Hand die Inschrift: Die Hand der Zwietracht baute diesen Tempel der Eintracht.

6. Geschichte des Altertums - S. 259

1889 - Wiesbaden : Kunze
§. 45. Cajus Marius rettet Roms Ehre und Freiheit. 259 Cornelia lebte fortan einsam auf ihrem Landgute. Ihr Ansehen war aber selbst im Auslande so bedeutend, daß fremde Gesandten sie aufsuchten und ihr Geschenke überreichten. Ohne Thränen sprach sie von dem Streben und dem Tode ihrer Söhne, wie man von Helden der Vorwelt erzählt, und rühmte laut, daß das in Erfüllung gegangen sei, was sie einst gewünscht. So oft sich Cornelia öffentlich zeigte, scharte sich das Volk ehrerbietig um die würdige Matrone, und einer sagte dem andern: „Siehe, das ist die Mutter der Gracchen!" §• 45. Eajiis Marius rettet Horns iuce ums jpreifteit. Der Krieg gegen Jugurtha 112 — 106 v. Chr. Ein erschreckendes Bild der unter den Optimalen herrschenden Verdorbenheit und Bestechlichkeit giebt der jugurthinische Krieg. Masinissas Sohn Micipfa, König von Numidien, hatte zwei Söhne, den Hiempsal und Adherbal, und einen Neffen und Adoptivsohn, Iu-gurtha, ein Enkel des Masinissa von mütterlicher Seite. Dieser, ein frecher und boshafter Jüngling, hatte mit seinen Vettern das Reich Micipsas geteilt, aber, unzufrieden mit seinem Lose, beide 112 v. Chr. ermordet und sich in den Besitz von ganz Numidien gesetzt. Seine Gesandten wußten durch reichliche Goldspenden den Zorn und Unwillen der römischen Senatoren über seine Frevelthaten zu beschwichtigen; allein die Volkstribunen rügten laut, wie die Bestechlichkeit des Senates die Ehre des römischen Volkes beschimpfe, und setzten eine Kriegserklärung gegen den Thronräuber und Verwandtenmörder durch. Doch der römische Konsul Calpurnius Piso ließ sich abermals erkaufen: Jugurtha ergab sich zum Schein und erhielt Verzeihung. Nun enthüllten aber die Volkstribunen den schändlichen Hergang und setzten den Beschluß durch, daß Jugurtha zur Verantwortung nach Rom gefordert werden sollte. Er erschien und hatte die unerhörte Frechheit, sogar in der Stadt Rom unter den Augen des römischen Volkes seinen letzten Anverwandten zu ermorden. Das war zu arg. Sofort mußte der Mörder Rom verlassen und nach Afrika zurückkehren. Der Krieg begann; aber die früheren Bestechungen wiederholten sich. Der römische Konsul Albinus unterließ jede feindliche Unternehmung, bis er mit seinem Heere eingeschlossen, durch das Joch geschickt und zu einem schmählichen Frieden gezwungen wurde. Dieser Schimpf erzürnte die Römer aufs äußerste. Jetzt wurde Cäcilius Metellus an die Spitze des römischen Heeres gestellt. Er besiegte den Jugurtha 109, sodaß dieser bei seinem Schwiegervater, dem König Boechus von Mauretanien im Westen

7. Geschichte des Altertums - S. 267

1889 - Wiesbaden : Kunze
47. Cnejus Pompejus. 267 zum Hohenpriester und tributpflichtigen Regenten einsetzte (§. 9, 2). Nun ordnete er die Verhältnisse in Vorderasien. Pontus und Syrien mit Phönizien wurden römische Provinzen, der Bosporus, Großarmenien, Kappadocien und Galatien wie Palästina römische Lehens-sürstentümer. Im Jahre 61 trat er mit seinem beutebeladenen Heere den Rückweg nach Rom an, um seine Einrichtungen von dem Senate bestätigen zu lassen. Hier angekommen, feierte er wegen seiner Siege in drei Weltteilen, in welchen er 15 Reiche und 400 Städte unterworfen hatte, einen dreifachen Triumph und legte 20 000 Talente (ungefähr 90 Millionen Mark) in den Staatsschatz nieder. Unterdrückung der catilinarischen Verschwörung 63. In Abwesenheit des Pompejus war der römische Staat durch die Wachsamkeit des Konsuls Marcus Tullius Cicero, des berühmtesten Redners Roms, einer großen Gefahr entgangen. Cicero war 106 zu Arpinum geboren und entstammte einem plebejischen, aber wohlhabenden Rittergeschlechte. Er hatte sich in Athen und Rhodus mit griechischer Wissenschaft und Philosophie befaßt und zum Redner ausgebildet. Dann war er in Rom in Prozessen als Verteidiger ausgetreten. Nachdem er in Sizilien Quästor gewesen war, klagte er 70 den Prätor Verres von Sizilien des Raubes und Betrugs an. Durch Talent, Rechtsgefühl und Bürgertugend ausgezeichnet, erlangte er, obgleich er ein Unadeliger (homo novus) war, das Konsulat, während sein Mitbewerber, der aus einer vornehmen und angesehenen Familie entsprossene Lucius Sergius Catilina nicht die nötige Stimmenzahl erhielt. Catilina hatte als Statthalter in Afrika durch große Gelderpressungen und bei seinen Mitbürgern durch ein lasterhaftes Leben und große Schuldenlast das Vertrauen verloren; aus Rache stiftete er jetzt mit herabgekommenen Menschen aller Stände eine Verschwörung an, einerseits um sich zum Herrn des Staats zu machen, andererseits um die Schuldbücher zu vernichten und die Wohlhabenden zu plündern. Der heillose Bund beabsichtigte, die Stadt anzuzünden, die Konsuln zu ermorden und die allgemeine Verwirrung zur Erreichung seiner Pläne zu benutzen. Allein der wachsame Konsul Cicero entdeckte das schändliche Vorhaben ; er entlarvte in seinen vier catilinarischen Reden den Verbrecher im Senate, zwang ihn zur Flucht nach Etrurien und setzte die Hinrichtung der eingezogenen Verschworenen durch. Catilina versuchte zwar noch, mit seinen angeworbenen Truppen seine Pläne durchzufechten; allein er fiel, tapfer kämpfend, in der Schlacht

8. Geschichte des Altertums - S. 276

1889 - Wiesbaden : Kunze
276 Dritter Abschnitt. Zweiter Zeitraum. Kommando dauerte. Man stellte sein Bild in den Tempeln neben den Götterbildern auf und ließ ihm Ehrenbezeigungen zu teil werden wie einem Gotte. Der Senat erklärte seine Person für unverletzlich, verlieh ihm den Purpur, einen goldenen Stuhl und ließ Münzen mit Cäsars Bildnis prägen. Der Monat Quintilis wurde ihm zu Ehren Julius genannt, sein Geburtstag zu einem Volksfest bestimmt. Cäsar belohnte seine Freunde und Soldaten mit Geld, Ländereien und Ehrenstellen; jeder Soldat erhielt 3300 Mark, von 50 000 armen Bürgern jeder einzelne 70 Mark, nebst Spenden in Korn und Ol. Bei einem von ihm gegebenen öffentlichen Festmahl wurde das Volk an 22 000 Tischen gespeist. Zur Unterhaltung des Volkes ließ er prächtige Spiele veranstalten, in welchen Land- und Seeschlachten aufgeführt wurden; zu den letzteren wurden ungeheure Bassins für große Schiffe gegraben. Senatoren, Bürger und Soldaten waren seines Winkes gewärtig und betrachteten ihn als ihren Herrn. Er bewies aber auch, daß er zum Regieren der würdigste und tüchtigste war. Wie er nach Beendigung des Bürgerkrieges die Parteien durch Schonung und Milde zu versöhnen wußte, so sorgte sein nie ruhender Geist auch für die Verbesserung der Verwaltung des großen Reiches, für die Hebung des Ackerbaues und Handels, für die Pflege der Künste und Wissenschaften. Er steuerte der Sittenverderbnis und suchte der Not des Volkes dadurch abzuhelfen, daß er großartige Bauten (Tempel, Theater, freie Plätze) zur Verschönerung der Stadt errichtete, zahlreiche Kolonien anlegen und zerstörte Städte, wie Karthago und Korinth, wieder herstellen ließ. Zum Schutze der Provinzen und Gemeinden gegen den Druck der Beamten gab er Gesetze und Verordnungen. Er selbst setzte die Beamten ein, überwachte sie streng und ließ zur Verhütung von Erpressungen durch sie die Steuern erheben. Mit Hilfe des Mathematikers Sosigenes aus Alexandrien verbesserte er den Kalender. Bisher hatte man das Jahr in Rom am 1. März begonnen; da der Amtswechsel der hohen Staatsbeamten aber auf den 1. Januar gelegt war, so bestimmte Cäsar für die Folge diesen Tag als Jahresanfang. Statt des von Numa eingeführten Mondjahres zu 355 Tagen setzte er die Sonnenjahresrechnung ein, nahm das Jahr zu 365 ^ Tagen an und ließ deshalb auf je drei gemeine Jahre von 365 Tagen ein Schaltjahr von 366 Tagen folgen. Alle Macht, die einst die römischen Könige besaßen, hielt Cäsar in seinen Händen und scheute sich nicht, dies auch äußerlich zur Geltung zu bringen. Seine Bildsäule stand neben denjenigen der

9. Geschichte des Altertums - S. 321

1889 - Wiesbaden : Kunze
§. 61, 3. Kunst und Wissenschaft bei den Römern. 321 in seinen Epigrammen und der geistreiche Grieche Lucian (um 200) in feinen Satiren. Als Fabeldichter machte sich zu den Zeiten des Augustus Phädrus aus Thracien geltend, welcher teils die äsopischen Fabeln übersetzte, teils nach ihrem Muster neue Fabeln dichtete. Die Prosa hat ihre glänzendsten Vertreter in Cäsar, Cicero und Cornelius Nepos. Cajus Julius Cäsar (100-44), welcher sich frühzeitig durch Gedichte und Reden bekannt gemacht hatte, schrieb 7 Bücher über den gallischen und 3 über den Bürgerkrieg mit Pom-pejus. Marcus Tullius Cicero (106—43), der vorzüglichste Redner der Römer, hat 59 Reden, eine große Sammlung Briefe wertvollen geschichtlichen Inhalts und einige philosophische Werke, in welchen er feine Landsleute mit der Philosophie der Griechen bekannt zu machen strebte, uns hinterlassen. Unter allen römischen (Schrift: stellern hat keiner die lateinische Sprache in solcher Reinheit und Feinheit zu handhaben verstanden wie Cicero, und darum gilt er als Muster der klassischen Satinität. Von Cornelius Nepos, um 95 im Veronesischen geboren, ist noch eine Lebensbeschreibung feines Freundes Pomponius Atticus erhalten, während die Biographien ausgezeichneter Männer, die feinen Namen tragen, von einem späteren Verfasser herrühren. Vor diesen 3 Hauptprofaikern lebte der Sabiner Cajus Sallustius Crifpus aus Amitemum (85—35 v. Chr.), ein geistreicher Geschichtschreiber, von welchem wir eine Darstellung des catilinarischen und des jugurthifchen Krieges in etwas altertümlicher Form besitzen; ein größeres Werk von ihm, „6 Bücher Historien", ist leider verloren gegangen. Nach Sallust lebte Titus Livius aus Padua (59 v. — 17 n. Chr.) längere Zeit in Rom, kehrte aber nach dem Tode des Kaisers Augustus in feine Heimat zurück. Seine in 142 Büchern geschriebenen Annalen der Geschichte Roms, wovon noch 35 erhalten sind, behandelten die Zeit von der Gründung Roms bis zum Tode des Drusus und waren mit großem Fleiße zur belehrenden Unterhaltung des römischen Volkes geschrieben. Von den Geschichtschreibern der Kaiserzeit sind Cornelius Tacitus und Suetonius die bedeutendsten. Caj. Cornelius Tacitus (60—134 n. Chr.) erzählte in feinen Annalen die Geschichte Roms vom Tode des Augustus bis zu dem des Nero und in feinen Historien die Ereignisse feiner Zeit von der Thronbesteigung Galbas bis zum Tode Domitians. Er übertrifft alle feine Vorgänger an tiefer politischer Weisheit und an Kenntnis des menschlichen Gemüts. Seine Darstellung ist durch den Reichtum der Gedanken und die Kürze des Ausdrucks meisterhaft. Von ganz besonderem Interesse für uns (Saffian? Weltgeschichte I. 6. Aufl. v. Ph. Beck. oi

10. Geschichte des Altertums - S. 326

1889 - Wiesbaden : Kunze
326 Dritter Abschnitt. Dritter Zeitraum. chischer und asiatischer Lebensweise übten den verderblichsten Einfluß aus. Auch die Frauen wurden durch diese fremdartigen Gewohnheiten veranlaßt, die alte Einfachheit, häusliche Zurückgezogenheit und stille Thätigkeit auszugeben. Dieser nachteilige Einfluß rief geradezu eine Empörung der Frauen hervor. Die Römerinnen durften nämlich, wie schon bemerkt wurde, in Wagen ausführen, purpurne Gewänder und allerlei Kleinodien von Gold und Silber tragen, das Haar rötlich pudern und sich nach morgenländischer Sitte schminken. Nach der Schlacht bei Cannä war Rom in der größten Gefahr. Da machte der Volkstribun Oppius 215 den Gesetzesvorschlag, wonach den römischen Frauen untersagt wurde, über eine halbe Unze Gold in ihrem Schmucke zu führen, bunte Kleider zu tragen und sich in der Stadt und ihrer nächsten Umgebung der Wagen zu bedienen, außer wenn sie einem öffentlichen Opfer meilenweit von Rom beiwohnen wollten. Ungern fügten sich die Frauen der harten Notwendigkeit. Bald nach Beendigung des Krieges (195) trug der Volkstribun Valerius auf Abschaffung dieses Gesetzes an; zwei andere Tribunen dagegen erklärten, sie würden dasselbe aufrecht erhalten. Als der Antrag in der Volksversammlung verhandelt werden sollte, drängten sich auch die Frauen heran, besetzten die Zugänge zum Forum und redeten die Männer cm, sie möchten doch Gerechtigkeit üben und ihnen den Schmuck und die Vorrechte wieder einräumen, welche sie vormals besessen hätten; es sei Unrecht, daß die Frauen der römischen Bundesgenossen jeden Putz anlegen dürften, während sie ihn entbehren müßten. Die Zahl der Frauen mehrte sich von Stunde zu Stunde. Sie scheuten sich nicht allein, die Magistratspersonen mit ihren Bitten und Wehklagen zu behelligen, sondern hielten auch den Konsul auf seinem Gange zur Kurie auf, belagerten förmlich die Thüren derjenigen Tribunen, welche gegen die Aufhebung des Gesetzes waren, und zogen sich nicht eher zurück, als bis dieselben ihren Widerspruch aufzugeben gelobten. Der Konsul des Jahres 195, der strenge, ernste Cato, hielt darauf in der Versammlung eine höchst eindringliche Rede, tadelte das Benehmen der Frauen als eine gefährliche Umkehrung der alten Zucht und Ordnung, als eine strafbare Auflehnung gegen die Gesetze und Obrigkeiten des Staates und als einen deutlichen Beweis, wie die Männer die Obergewalt über die Frauen eingebüßt hätten. Allein es gelang ihm nicht, das Oppische Gesetz ausrecht zu erhalten; es wurde für immer abgeschafft. Die Geschichte erzählt noch von einer zweiten Erhebung der Frauen, welche sie nicht minder glücklich zu Ende führten. Um
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